Merkmale und Unterschiede von Unternehmensformen

Die verschiedenen Unternehmensformen


Einzelunternehmen

KG

oHG

GmbH

AG

Gründung

eine Person bringt Kapital auf
Persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

min. 2 Gesellschafter (1 Voll- und 1 Teilhafter)

min. 2 Gesellschafter

min. 2 Gesellschafter
Stammkapital - min. 25000 €
Einzelanlage min. 250 €
Ein-Mann-GmbH möglich.

min. 1 Person
Gründungskapital min. 50000 € (gezeichnetes Kapital)

Finanzierung

aus eigenen Mitteln. Fremdmittel in geringem Umfang

durch Gesellschafter
sonst wie Einzeluntermehmer

Kapitaleinlage durch Gesellschafter

durch Gesellschafter (Geschäftsanteile)

durch Aktionäre
kleinster Nennwert einer Aktie: 1 €

Gewinne

Einzeluntermehmer kann über den Gewinn frei verfügen

4% der Kapitalanlage
Rest nach Risikoanteilen (im angemessenen Verhältnis)

4% der Kapitalanlage
Rest nach Abzug der Unternehmensvergütung nach Köpfen

nach Geschäftsanteilen (Einlage)

Dividente (Kurswert)

Verluste

Einzelunternehmer trägt das volle Risiko allein

nach Vertrag
Berücksichtigung von Einlage und Mitarbeit

nach Köpfen

nach Geschäftsanteilen
keine Gewinnausschüttung bis Verlusst abgedeckt ist

Kurswert
keine Verlusstbeteiligung
bei Konkurs eventuell Verlusst des Aktienanteils

Haftung

mit Privat- und Geschäftsvermögen bis zu Pfändungsgrenze

Komplementär: Vollhafter (inklusive Privatvermögen)
Kommanditist: Teilhafter (nur mit Kapitaleinlage)

Gesellschafter haften mit gesamtem Vermögen (unbeschränkt)

mit Geschäftsanteilen
keine min. 12500€ Geldwert oder Sachkapital
Haftung beschränkt

Aktionär haftet mit seinem Anteil
keine persönlich Haftung

Geschäftsführung

technischer und kaufmännische Leiter in einer Person

Vollhafter

alle Gesellschafter sind berechtigt und verpflichtet

von Gesellschaftern bestellter Geschäftsführer (min. 1)
Gesellschafter können mitarbeiten

Aktionär ist von der Mitarbeit ausgeschlossen
es handelt der Vorstand und der Aufsichtsrat

Besteuerung

Einkommenssteuerpflicht zum Zeitpunkt der Gewinnentstehung (kein selbstsändiges Steuerobjekt)

wie zuvor, jedoch jeder Gesellschafter für sich

selbstständiges Steuerobjekt mit Körperschafts- und Vermögenssteuerpflicht
Einkommens- und Vermögenssteuerpflicht der Gesellschafter

wie zuvor